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Das Blindenhilfswerk Berlin wurde 1886 als "Verein zur Beförderung der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Blinden" gegründet und hatte seit dem Jahr 1888 die Rechtsform einer Körperschaft des privaten Rechts. Seit 1949 führte unsere Organisation die Bezeichnung Blindenhilfswerk Berlin. Aufsichtsbehörde war die Senatsverwaltung für Justiz. Aufgrund der Gesetzesänderung 2003 für altrechtliche Vereine haben auch wir die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg beantragt. Die Eintragung erfolgte am 17.5.2004. Seitdem tragen wir den Zusatz e. V.
Auch im Leben eines Erblindeten geht es um die gleichen Werte und Inhalte, wie sie etwa mit den Worten Bildung, Beruf und kulturelle Betätigung nur angedeutet werden können. Arbeit und Freizeit bestimmen den Rhythmus seines Lebens. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, blinden Menschen den Glauben an die eigene Leistung zu erhalten und ihnen auch materiell den Weg zu ebnen. Wir betreuen grundsätzlich jeden Blinden und hochgradig Sehbehinderten, der unserer Hilfe bedarf.